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Sichern Sie sich ab! Mit einer Zahnzusatzversicherung!

Immer mehr Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr getragen. Das betrifft auch Aufwendungen, die im Rahmen der Zahngesundheit getätigt werden. Ob Professionelle Zahnreinigung oder Zahnimplantat – was medizinisch nicht zwingend notwendig ist, muss meist privat finanziert werden. Das kann schnell teuer werden. Besonders ärgerlich dabei: Selbst nachweisbar wirkungsvolle Mittel wie die Professionelle Zahnreinigung (PZR) müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.

Eine private Zahnzusatzversicherung kann vor hohen Kosten schützen – jedoch nur dann, wenn sie auch umfassend absichert. Unser Praxisteam ist Ihnen gerne behilflich, eine gute Zahnzusatzversicherung zu finden. Durch diese erhalten Sie als Kassenpatient dieselben Leistungen wie ein Privatversicherter: Erstattet werden hochwertige Leistungen, z. B. die PZR. Private Aufwendungen entfallen.

Wie findet man die richtige Zahnzusatzversicherung?

Natürlich können Sie sich im Internet informieren, um den richtigen Tarif zu finden. Entscheidend ist, dass die Zahnzusatzversicherung auch zu Ihrer individuellen Situation passt. Für Laien ist der Markt nur schwer zu überschauen und wie so oft lauern die Fallstricke im Detail der Verträge. Den richtigen Tarif zu finden, erfordert sowohl etwas Hintergrundwissen als auch einige Recherche.

Eine Orientierung im Tarifdschungel geben unabhängige Vergleichsportale. Die to:dent.ta GmbH ist ein Beispiel für ein solches Portal und kann Ihnen die richtige Wahl deutlich erleichtern. Dort wird erklärt, worauf es ankommt und anhand von Tabellen können Sie Ihre passende Versicherung ausfindig machen. Aufgeführt werden nur die leistungsstärksten 10% der Top-Dental-Tarife in Deutschland.

Mindestanforderungen an Top-Dental-Tarife

Alle auf www.todentta.de zur Auswahl stehenden Versicherungstarife erfüllen mindestens folgende Kriterien:
  • Zahnvorsorge | Prophylaxe:
    Für Vorsorgemaßnahmen (wie z.B. Professionelle Zahnreinigung) werden je Kalenderjahr mindestens 50 € übernommen.
  • Zahnbehandlung:
    Die Zusatzversicherung übernimmt anteilige Zahlungen für Aufwendungen, die von der Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernommen werden. Dazu gehören z.B. Kosten für moderne gut verträgliche Füllungsmaterialien, die anstelle von Amalgam in Frage kommen.
  • Zahnersatz:
    Zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse werden mindestens 80% der Gesamtkosten übernommen (Voraussetzung: Zahnarzt rechnet korrekt nach Gebührenordnung ab).
  • Implantate:
    Vor- und Nachbehandlungen sind mitversichert.
  • Erstattungsgrenzen:
    Bei Tarifen mit Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren beträgt die Höchstgrenze im ersten Versicherungsjahr mindestens 500 €.
  • Krankenkasse:
    Der Tarifabschluss ist nicht an die Mitgliedschaft bei einer bestimmten Krankenkasse gebunden

Passende Bausteine für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie für Kinder

Es kommt darauf an, was für ihren Bedarf wichtig ist:

  • Möchten Sie regelmäßig die zahnärztliche Prophylaxe in Anspruch nehmen, ohne dass Ihnen dann zusätzliche Kosten entstehen?
  • Ist zu erwarten, dass Sie irgendwann Zahnersatz oder Implantate brauchen?
  • Möchten Sie ohne Zuzahlung mit hochwertigen und gut verträglichen Füllungsmaterialien versorgt werden, wenn eine Reparatur erforderlich ist?

Auch für Kinder und Jugendliche kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Bei einer kieferorthopädischen Behandlung muss eigentlich immer zugezahlt werden. Dazu müssen Eltern ihre Kinder aber möglichst frühzeitig versichern – am besten bereits im Vorschulalter.

In Vergleichsportalen können Sie sich berechnen lassen, wie Sie sich am besten absichern und welcher monatliche Beitrag wofür erhoben wird.

Bestehenden Vertrag für Zahnzusatzversicherung überprüfen

Die Stiftung Warentest empfiehlt, einen Vertrag für eine Zahnzusatzversicherung gelegentlich zu überprüfen. Wer schon länger einen Vertrag hat, stellt manchmal fest, dass er trotzdem selber zuzahlen muss, z.B. weil neue moderne Behandlungsmöglichkeiten nicht eingeschlossen sind. In vielen Verträgen sind die Leistungen begrenzt, einzelne Tarife schließen besonders teure Versorgungen wie Inlay oder Implantat komplett vom Versicherungsschutz aus. Da kann sich ein Wechsel ins bessere Angebot lohnen. Kunden können laufende Verträge mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, wenn sie sich bei einer anderen Gesellschaft besser oder günstiger versichern wollen.
Kein Versicherungsschutz bei laufenden Behandlungen

Wenn eine Behandlung schon in Planung ist, ist es zu spät für den Vertragsabschluss. Eine neu abgeschlossene Versicherung kommt für diese Leistungen nicht auf. Auch in den ersten acht Monaten nach Versicherungsbeginn sind noch keine Leistungen zu erwarten.

Günstige Konditionen bei frühzeitigem Abschluss

Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer Zusatzversicherung, wenn Sie noch keine Beschwerden haben -
die Konditionen sind dann extra günstig. Und der kleine zusätzliche Beitrag lohnt sich allemal:
Allein schon durch eine regelmäßige Zahnreinigung ist der Erhalt der Zähne ein Leben lang möglich!